Betrifft Modellflug

Ab sofort ist die neue App „flyDMFV“ für Android- und Apple-Geräte kostenlos verfügbar.

Sie bringt den Modellflug auf das Smartphone: Angefangen bei der rechtssicheren Dokumentation der Flüge bis hin zur Bereitstellung digitaler Nachweise. Daneben kann sie den Flugradius eines Modellpiloten anhand dessen Standorts erstmals für andere Luftverkehrsteilnehmer sichtbar machen.

Mehr Informationen auf der DMFV Seite

Quelle:DMFV.aero

Kenntnisnachweis-DMFV
Ab dem 01. Oktober 2017 ist gemäß der Luftverkehrsordnung (LuftVO) ein Kenntnisnachweis vorgeschrieben um ein Flugmodell in gewohntem Maße fliegen zu dürfen. Mit einem selbst erklärenden Online-Tool bietet der Deutsche Modellflieger Verband (DMFV) allen Modellfliegern die Möglichkeit den Kenntnisnachweis mit wenigen Mausklicks zu erwerben: schnell, sicher, sorgenfrei.
 
Update:

Am 18. Juni 2021 ist die vom zuständigen Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) – jetzt BMDV – novellierte Luftverkehrsordnung (LuftVO) in Kraft getreten. Teil dieses „Gesetzes zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge“ sind auch Vorgaben für den Betrieb von privat genutzten Flugmodellen im Rahmen von Luftsportverbänden wie dem DMFV soweit sie Inhaber einer Betriebsgenehmigung nach Art. 16 DVO (EU) 2019/947 sind. Mit Datum vom 06.07.2022 hat der DMFV die notwendige Betriebsgenehmigung vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) erhalten.

Unabhängig davon, ob es sich um ein Flächen-, Helikopter-, Gleitschirmflieger-, Fallschirmspringer- oder Raketenmodell, einen Modellballon oder einen Multicopter handelt, ist gemäß § 21f Abs. 2 LuftVO für das Steuern eines Flugmodells mit mehr als 2 Kilogramm Startmasse ein Kenntnisnachweis vorgeschrieben. Das Gleiche gilt entsprechend der Betriebsgenehmigung des LBA auch für den Betrieb von Flugmodellen in einer Höhe von mehr als 120 m über Grund. Die Pflicht zur Absolvierung eines Kenntnisnachweises besteht für den Betrieb von Flugmodellen auf und außerhalb von Modellfluggeländen.

[Quelle: https://kenntnisnachweisonline.dmfv.aero/#rechtliches]

 

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